Auszug aus der Satzung: Präambel und die § 1 – 3
Die Kirche hat den Auftrag, Gottes Liebe zur Welt in Jesus Christus allen Menschen in Wort und Tat zu bezeugen. Da die Entfremdung von Gott die tiefste Not des Menschen ist und sein Heil und Wohl untrennbar zusammengehören, vollzieht sich Diakonie in gegenseitiger Durchdringung von missionarischem Zeugnis und diakonischem Handeln als ganzheitlicher Dienst am Menschen. Der Verein beruft sich auf die Tradition des früheren „Internationalen Christlichen Kellnerbundes“ und geht auf die „Christliche Gasthausmission“ zurück. Die Entwicklung zu einer mobilen und flexiblen Arbeitswelt macht neben einer gemeindlich ausgerichteten Arbeit eine berufsbezogene, missionarische und diakonische Arbeit im Dienstleistungssektor verstärkt erforderlich. Dabei nimmt sie sich der Menschen in leiblicher Not, in seelischer Bedrängnis und in sozial ungerechten Verhältnissen an. Sie sucht auch die Ursachen dieser Nöte zu beheben. Sie richtet sich in ökumenischer Weite an Einzelne und Gruppen, an Nahe und Ferne, an Christen und Nichtchristen.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein hat den Namen „Kirchlicher Dienst im Gastgewerbe e.V.“
2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Fachverband des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung
Der Verein ist als Fachverband dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung unmittelbar angeschlossen.
§ 3 Ziele und Aufgaben
1. Der Fachverband hat insbesondere das Ziel
1.1 den im Hotel- und Gaststättengewerbe Tätigen das Evangelium von Jesus Christus nach der Heiligen Schrift nahezubringen und sie zu begleiten,
1.2 die Arbeit konzeptionell zu gestalten und zu koordinieren,
1.3 im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland die Bildung von Landesverbänden auf gliedkirchlicher Ebene anzuregen und die Arbeit dieser Verbände zu fördern und zu koordinieren,
1.4 örtliche Vereine und Initiativen zur Intensivierung der Arbeit in Bereichen zu fördern, in denen noch kein Landesverband gebildet wurde,
1.5 die im diakonisch-missionarischen Dienst im Hotel- und Gaststättengewerbe tätigen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und zu begleiten,
1.6 Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit anzuregen und durchzuführen,
1.7 die Arbeit gegenüber kirchlichen Gremien und in der Öffentlichkeit zu vertreten,
1.8 die internationale Zusammenarbeit mit Vereinigungen und Verbänden gleicher Zielsetzung zu suchen und zu fördern.
2. Der Verein kann Dienste initiieren und ggf. in Absprache mit örtlichen Trägern tätig werden.